Glauben ist vielfältig - wie das Leben selbst
An unserer Schule werden Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Konfessionen unterrichtet. Somit gibt es neben dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht natürlich auch das Fach "Werte und Normen", in welchem sich Schüler ohne Konfession oder aus anderen Glaubensrichtungen (z. B. dem Islam) mit anspruchsvollen Themen befassen. Hier werden Kenntnisse über Weltanschauungen, die das Leben von Völkern bzw. einzelner Menschen beeinflussen sowie religiöse und weltanschauliche Orientierungsmöglichkeiten vermittelt. Selbstverständlich steht es jedem Schüler frei zu wählen, an welchem Unterricht er teilnehmen möchte. Ein Wechsel innerhalb des Schuljahres ist jedoch nicht möglich.
Wir freuen uns über die Vielschichtigkeit des Glaubens, der an unserer Schule gelebt wird.
Nachfolgend möchten wir auf die wichtigsten Elternfragen zu diesem Thema eingehen:
Viele Konfirmanden fahren auf ein- oder mehrtägige Konfirmanden-Freizeiten, für welche sie von der Schule befreit werden. Sollte IHR Kind an einer solchen Gemeinschaftsfahrt teilnehmen, bitten wir um einen kurzen schriftlichen Freistellungsantrag an den Klassenlehrer.
Am Tag nach der Konfirmation, Erstkommunion oder entsprechenden Feiern (z. B. Jugendweihe) können die Schülerinnen und Schüler ebenfalls vom Unterricht befreit werden. Bitte reichen Sie auch hier Ihren Antrag frühzeitig beim Klassenlehrer ein.
Eine Gottesdienst-Teilnahme der evangelischen Schüler am Reformations- oder Buß- und Bettag wird vorab mit dem Religions- bzw. Klassenlehrer besprochen. Auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten sind Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Gottesdienst in der Regel bis zu zwei Stunden vom Unterricht zu befreien.
Einige katholische Feiertage, z. B. das Fronleichnamsfest oder Allerheiligen, sind nur in Bundesländern mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag. Auch hier gibt es in Niedersachsen eine Sonderregelung, d. h. einen Anspruch auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwei Stunden für katholische Schulkinder.
Für Schülerinnen und Schüler des islamischen Glaubens gilt diese Regelung für folgende Festtage:
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2010
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2011
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2012
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Ramadanfest* | Do 09.09.
| Di 30.08.
| So 19.08.
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Opferfest | Di 16.11.
| So 06.11.
| Do 25.10. |